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ePA für alle freiwillig nutzen

Sanktionen erst ab 2026

 

Aktuell befindet sich die „ePA für alle“ in der sogenannten Hochlaufphase, die bis Ende September 2025 geht.

 

Die Erfahrungen aus den Modellregionen, in denen die ePA getestet wurde, zeigten, dass der Einsatz der ePA noch nicht überall rund läuft. Manche Praxen können die ePA gar nicht nutzen, weil ihr PVS-Anbieter ihnen das ePA-Modul noch nicht zur Verfügung gestellt hat. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG)  von einer verpflichtenden Einführung der ePA für alle Praxen mit Sanktionen bei Nichtnutzung zum aktuellen Zeitpunkt Abstand genommen.  Praxen werden also nicht für Umstände bestraft, die sie nicht zu verantworten haben. 

 

Die PVS-Hersteller sind angehalten, Praxen den Zugang zur ePA zu ermöglichen. Wie schnell das geschieht, bleibt den Anbietern der Software überlassen. Die KVN rät Praxen, denen das ePA-Modul noch nicht zur Verfügung steht, ihren PVS-Anbieter zu kontaktieren und darauf einzuwirken, dass sie die ePA so schnell wie möglich nutzen können. 

 

Dass der bundesweite Rollout vorerst auf freiwilliger Basis und ohne Sanktionen erfolgt, begrüßt die KVN. Sie empfiehlt den Praxen, die ePA zu testen und Erfahrungen zu sammeln. Aus einer Richtlinie, die der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verhandelte und erlassen hat, geht hervor, dass Sanktionen frühestens ab dem 1. Januar 2026 für Ärztinnen und Ärzte in Kraft treten, die die ePA für gesetzlich Versicherte auch dann nicht nutzen.