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Behandlung von Heranwachsenden durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin​

Wir möchten darauf hinweisen, dass durch eine Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen nunmehr Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin ohne Einschränkung Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres behandeln können. Ein entsprechender Antrag bei der Bezirksstelle auf Weiterbehandlung im Ausnahmefall ist nunmehr nur bei Patienten, die das 21. Lebensjahres bereits vollendet haben, erforderlich.