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Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung vorübergehend teilweise ausgesetzt​

In der Novemberausgabe des KVN-Rundschreibens hatten wir Sie über die elektronische Ersatzbescheinigung und deren Nutzung informiert.

 

Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist das Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung laut der gematik wegen eines Sicherheitsmangels vorübergehend teilweise ausgesetzt worden ist. Praxen können den elektronischen Versicherungsnachweis daher zurzeit nicht bei den Krankenkassen anfordern.

 

Versicherte können allerdings die elektronische Ersatzbescheinigung weiterhin über ihre Krankenkassen-App an ihre Praxis übermitteln lassen, sofern die Praxis das Verfahren bereits nutzt.