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Wichtige Informationen zur Terminierung von Frauen über 70 Jahren im Mammographie-Screening-Programm​

Zum 1. Juli 2024 wurde die Altersgruppe der anspruchsberechtigten Personen für das Mammographie-Screening-Programm von 69 auf 75 Jahre erweitert.

 

Der Gesetzgeber hatte eine Übergangsregelung für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 festgelegt. In dieser Übergangsphase mussten sich Frauen in einem Alter von über 70 Jahren eigenständig bei der Zentralen Stelle melden, um einen Termin im Programm zu erhalten.

 

Seit dem 1. Januar 2025, nach dem Ende dieser Übergangsregelung, ist eine Anmeldung nicht mehr erforderlich. Alle Frauen im Alter zwischen 50 und einschließlich 75 Jahren werden automatisch zum Mammographie-Screening-Programm eingeladen. Hierfür werden die Daten des Einwohnermeldeamts verwendet.

 

(Eine Anmeldung bei der Zentralen Stelle Mammographie-Screening ist lediglich in folgenden Ausnahmefällen erforderlich:

  • Wenn der 76. Geburtstag der Klientin in Kürze bevorsteht (etwa drei Monate vorher).
  • Wenn eine Auskunftssperre für die Klientin beim Einwohnermeldeamt vorliegt, sodass die relevanten Daten nicht zur Verfügung gestellt werden können.)

Kontakt
Zentrale Stelle Mammographie-Screening Bremen
Internet: www.gesundheitsamt.bremen.de
Weitere Informationen zum Mammographie-Screening-Programm finden Sie unter: www.mammo-programm.de