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Zweitmeinungsverfahren - Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19. September 2024 die Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie (Zm-RL) um das Eingriffsthema „Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom“ beschlossen. Dieser Beschluss wird am 1. April 2025 in Kraft treten.
Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu einem der folgenden Behandlungsverfahren bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom:
- die Prostatektomie,
- die perkutane Strahlentherapie oder
- die interstitielle Brachytherapie.
Am diesem Zweitmeinungsverfahren können auf Antrag und nach Genehmigung folgende Fachärzte teilnehmen:
- Urologie oder
- Strahlentherapie
Zusätzlich zu diesen fachlichen Qualifikationen müssen die genannten Fachärzte ergänzende Anforderungen erfüllen, deren Ausführlichkeit dem Antragsformular zu entnehmen ist.
Das Antragsformular finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvn.de (Mitglieder/Anträge/Genehmigungspflichtige Leistungen/ Zweitmeinungsverfahren). Bitte beachten Sie hierbei die zwei unterschiedlichen Antragsformen für zugelassene und nicht-zugelassene Ärzte.
Die Abrechnung der Zweitmeinung ist im Abschnitt 4.3.9. „Ärztliche Zweitmeinung“ im Allgemeinen Teil des EBM geregelt. Danach rechnet der Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, für den Patienten seine jeweilige arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Insofern ergänzende Untersuchungen für die Beurteilung notwendig sind, kann er diese ebenfalls durchführen, muss sie aber medizinisch begründen. Die Vergütung der Leistung erfolgt zunächst extrabudgetär.
Mit Aufnahme dieses Verfahrens wurde das Spektrum des Zweitmeinungsverfahrens auf zwölf Eingriffe erweitert:
- Tonsillektomie/Tonsillotomie -Mandeloperationen
- Hysterektomien -Gebärmutterentfernungen
- Schulterarthroskopien
- Implantationen Knieendoprothesen
- Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom
- Eingriffe an der Wirbelsäule
- kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchung/Ablation am Herzen
- Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats
- Cholezsystektomie -Gallenblasenentfernung
- Eingriffe zum Hüftgelenkersatz
- Eingriffe an Aortenaneurysmen sowie
- Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom.
Die grundsätzliche Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren können Sie unter www.g-ba.de nachlesen.
Bei Fragen rund um den Antrag oder zum Zweitmeinungsverfahren wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Frau Hilgenböker ist unter der E-Mail-Adresse: marlen.hilgenboeker@kvn.de zu erreichen.