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Früherkennung von Lungenkrebs bei starken Rauchern wird Kassenleistung
Das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum wird als neue Früherkennungsuntersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bestehende Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend angepasst.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Möglichkeit alle zwölf Monate an einem Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-Computertomografie (Low-Dose-CT, kurz LDCT) teilnehmen zu können, haben künftig aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher,
- die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben und
- die mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben und einen Zigarettenkonsum von mindestens 15 „Packungsjahren“ (Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre entsprechend der Vorgaben der Lungenkrebsfrüherkennungs-Verordnung - LuKrFrühErkV) aufweisen.
Ehemalige Raucherinnen und Raucher können teilnehmen, wenn sie vor weniger als zehn Jahre aufgehört haben zu rauchen (wenn der Zigarettenkonsum vor weniger als zehn Jahre beendet worden ist).
Auswahl der Risikopersonen
Des Weiteren muss die medizinische Eignung des Patienten von einem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinmediziner, Internisten oder Arbeitsmediziner festgestellt werden, bevor die Überweisung durch sie an einen qualifizierten Radiologen veranlasst werden kann.
Die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte haben sich durch eine entsprechende Fortbildung zu qualifizieren.
Ablauf des Screenings
- Die Versicherten sind mithilfe einer Versicherteninformation des G-BA zu dem Screening-Verfahren zu beraten und aufzuklären.
- Qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie (sogenannte Erstbefunder) führen die LDCT nach Indikationsstellung durch und befunden die radiologischen Bilder mit Unterstützung durch eine Befundungssoftware.
- Ist der Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, ist ein Radiologe, der in einem auf Lungenkrebs spezialisierten Zentrum tätig ist, zur Mitbeurteilung der Aufnahmen hinzuzuziehen (Zweitbefunder).
- Erst- und Zweibefunder müssen dann in einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zu einem einheitlichen Ergebnis kommen und eine Empfehlung über weiterführende Maßnahmen zur Kontrolle oder Abklärung abgeben.
- Die Erstbefunder informieren den Patienten über die Untersuchungsergebnisse in Form eines strukturierten Befundberichts. Dies soll innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Untersuchung erfolgen.
Früherkennung mittels LDCT durch Radiologen (Erstbefunder)
Die Durchführung der LDCT-Screenings darf nur von Fachärzte und Fachärztinnen für Radiologie durchgeführt werden, die besondere Voraussetzungen erfüllen.
Für die Teilnahme am neuen Früherkennungsprogramm benötigen Erst- und Zweitbefunder eine Genehmigung der KVN.
Der Beschluss ist am 9. September 2025 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun sechs Monate Zeit, die Vergütung im EBM zu regeln. Weiterhin sind gegebenenfalls eine Ergänzung der Qualitätssicherungsvereinbarung nach §135 Absatz 2 SGB V zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie Anpassungen des Bundesmantelvertrags-Ärzte notwendig. Auch muss die Versicherteninformation noch vom G-BA erstellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass das Screening voraussichtlich erst ab April 2026 angeboten werden kann.