KVNachrichten

Kooperationsvereinbarung Kindeswohlgefährdung
Die KVN hat mit dem Niedersächsischen Städtetag und dem Niedersächsischen Landkreistag eine Kooperationsvereinbarung in Sachen Kindeswohlgefährdung mit dem Ziel geschlossen, die Zusammenarbeit von Vertragsärzten-/therapeuten und Jugendämtern in entsprechenden Verdachtsfällen zu stärken.
Mittels eines einheitlichen Meldebogens sollen solche Fälle erfasst werden, in denen im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen oder der ärztlichen Behandlung entweder des betroffenen Kindes oder Jugendlichen selbst oder eines Familienangehörigen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen festgestellt werden.
Die vorliegende Vereinbarung regelt insofern die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsärzten-/therapeuten und den Jugendämtern in Niedersachsen. Es werden lösungsorientierte Abläufe mit dem Grundgedanken einer gemeinsamen Verantwortung der Beteiligten an einem wirksamen Kinderschutz vereinbart.
Für die Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt ist die GOP 01681 EBM und für danach ggf. erforderliche Fallbesprechungen mit dem Jugendamt die GOP 01682 EBM extrabudgetär abrechnungsfähig.
Die Kooperationsvereinbarung finden Sie im KVN-Portal (Verträge - Sonstige Verträge -Kinderschutz), wo Sie auch den Meldebogen herunterladen können.