KVNachrichten

pexels-tima-miroshnichenko-8376232

Editorial

Nicole Löhr

Liebe Mitglieder,

 

rund 10 Millionen Medikationslisten werden mittlerweile wöchentlich in elektronischen Patientenakten geöffnet und fast 1,5 Millionen Dokumente hochgeladen. Ist das bereits eine Erfolgsgeschichte, die die gematik uns hier erzählt? Wir wollten wissen, wie die Niedersächsischen Praxen mit der ePA zurechtkommen und haben nachgefragt. Immerhin sind 76 Prozent der niedersächsischen Praxen mittlerweile mit einem ePA-Modul ausgestattet.

 

Die Umfrageergebnisse der KVN zeigen: Auch wenn das Potenzial der ePA grundsätzlich anerkannt wird - etwa als Chance für eine bessere Vernetzung und mehr Transparenz -, so überwiegen doch nach wie vor die praktischen Probleme in der Anwendung. Die ePA steht nicht verlässlich zur Verfügung, benötigt einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand - der nicht ausreichend vergütet wird -, fordert die Anwenderinnen und Anwender mit zahlreichen technischen Hürden heraus und verzögert so sogar teilweise Behandlungen. Ganz zu schweigen davon, dass die Nutzung im stationären Bereich weit hinter den Zahlen des ambulanten Sektors liegt, was die sektorenübergreifende Zusammenarbeit nicht im erforderlichen Maße voranbringt.

 

Und nun kommt auch noch KOB2 hinzu. KOB2 bedeutet nichts anderes, als dass das PVS auf beide ePA-Aktensystem zugreifen kann. 71 PVS-Systeme mit einem Marktanteil von immerhin 96,3 Prozent können das. Für den Teil der Praxen, die jedoch ein nicht KOB2-taugliches PVS im Einsatz haben, soll es ab 1. Januar 2026 eng werden. Sie dürfen dann laut Gesetz nicht mehr abrechnen. Um diesen Paukenschlag zu verhindern, ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit unserer Unterstützung in intensiven politischen Gesprächen. Ein Aufschub dieser Regelung ist allein aus Sicherstellungsgründen des Versorgungsauftrags unerlässlich.

Also: eine Erfolgsgeschichte ist die ePA derzeit (noch) nicht. Dass sie eine wird, gerade auch für die niedersächsischen Praxen, daran arbeiten wir.

 

Nach unseren Erkenntnissen haben aktuell noch nicht alle Hersteller das ePA-Modul bereitgestellt, sodass die betroffenen Praxen die ePA nicht testen können. Eine Übersicht, welche Hersteller ihr ePA-Modul ausgeliefert haben und ob die Software aktiviert werden muss, stellt die KBV unter www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte/#uebersicht-auslieferung-epa-module bereit. Die Zeit drängt. Am 1. Oktober 2025 ist die ePA für alle Praxen verpflichtend.

 

Nicole Löhr
Vorständin der KVN