Rundschreiben

Praxisführung

Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - Verlängerung der Befristung​

Zum 6. Februar 2024 wurde bei dem Medizinprodukt „HYLO-GEL“ die Befristung der Verordnungsfähigkeit nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verlängert:

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungsfähigkeit
HYLO®-GEL Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen (trockenes Auge Grad 2), Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus. 31. Dezember 2028

Die vollständige Anlage V finden Sie unter diesem Link