Rundschreiben

Praxisführung

Kennzeichnung von Überweisungen im Rahmen der DMP mit dem Zusatz „DMP“

Aufgrund zunehmender Regressanträge der Krankenkassen gegenüber Diabetologischen Schwerpunktpraxen (DSP) wegen fehlender Einschreibung bzw. beendeter Teilnahme am DMP, möchten wir die koordinierenden DMP-Ärzte bitten, vor einer Überweisung zu einer DSP zu prüfen. ob der Patient aktuell im DMP eingeschrieben ist. Liegt eine wirksame Einschreibung vor, ist die Überweisung im Feld „Diagnose/Verdachtsdiagnose“ mit dem Zusatz „DMP XY“ (z. B. DMP DM1) zu kennzeichnen.

 

Sollte keine gültige DMP-Teilnahme vorliegen und trotzdem eine Überweisung an die DSP erfolgen, wird die DSP für die erbrachten Leistungen regressiert. Es besteht derzeit keine Möglichkeit für die DSP, den aktuellen DMP-Status eines Patienten selbst festzustellen. Vor diesem Hintergrund bitten wir im Sinne der Kollegialität um eine gewissenhafte Überprüfung des DMP-Status Ihrer Patienten.