Rundschreiben
Neufassung des DMP-Vertrages COPD mit Wirkung ab 1. April 2024
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 18. August 2022 die Aktualisierung des DMP-COPD beschlossen und die inhaltlichen Vorgaben im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisiert. Mit den niedersächsischen Krankenkassen wurde der Richtlinienbeschluss nun mit Wirkung zum 1. April 2024 im DMP-Vertrag COPD entsprechend umgesetzt.
Über die medizinisch-inhaltlichen Änderungen hatten wir Sie bereits mit Rundschreiben März 2023 informiert. Neben diesen redaktionellen Anpassungen konnten mit den Krankenkassen folgende vergütungsrelevante Ergebnisse erzielt werden:
- Die von den Krankenkassen geforderte Absenkung der Dokumentationspauschalen bei Mehrfacheinschreibungen konnte erneut abgewendet werden.
- Die Beratung im Rahmen der Ersteinschreibung (GOP 99562) wird um 1,00 Euro auf 12,00 Euro erhöht.
- Die Pauschale für die pneumologische Behandlung und Diagnostik (GOP 99564) wird um 0,50 Euro auf 20,50 Euro angehoben.
- Die Beratung zum Tabakgebrauch bzw. Tabakverzicht (GOP 99568) erhöht sich um 1,50 Euro auf 9,50 Euro.
Die aktuelle Lesefassung des DMP-Vertrages COPD mit den aktualisierten Anlagen finden Sie in Kürze hier