Rundschreiben

Praxisführung

Sonstiger Kostenträger - Bundeswehr - Behandlungsausweise bleiben in der Praxis

Die Überweisungsscheine der Bundeswehr verbleiben in der Arztpraxis und sind nicht der Quartalsabrechnung beizufügen. Zum Hintergrund: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist berechtigt, für ein Jahr nach dem Behandlungsquartal, die Überweisungsscheine zu Prüfzwecken vom Arzt anzufordern.