Rundschreiben
Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - Verlängerung der Befristung
Zum 29. Januar 2023 und 7. Februar 2023 wurden bei den folgenden Medizinprodukten die Befristungen der Verordnungsfähigkeiten nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verlängert:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
---|---|---|
BD PosiFlush™ SP |
Ausschließlich zum Spülen von in-situ Gefäßzugangssystemen. Darf nicht in einem sterilen Umfeld verwendet werden. |
20. Dezember 2027 |
BD PosiFlush™ XS |
Ausschließlich zum Spülen von in-situ Gefäßzugangssystemen. Bei Verwendung aseptischer Technik in einem sterilen Feld verwendbar. |
20. Dezember 2027 |
IsoFree® | Als isotone Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer isotonen Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist. | 26. Mai 2024 |
Kochsalz 0,9% Inhalat Pädia® | Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist. | 26. Mai 2024 |
Natriumchlorid-Lösung 6 % zur Inhalation | Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. | 26. Mai 2024 |
Die vollständige Anlage V finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter www.G-BA.de/Richtlinien/Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V oder unter diesem Link: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-782/AM-RL-V_2023-02-07.pdf