Rundschreiben
Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie - VIIa: Biologika und Biosimilars
Mit Wirkung zum 17.Februar 2023 wird die Anlage VIIa „Biologika und Biosimilars“ der Arzneimittel-Richtlinie um ein weiteres Biosimilar ergänzt.
Hinweis zur Austauschbarkeit: aus der Übersicht kann nicht entnommen werden, ob die in einer Zeile aufgeführten Arzneimittel in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmen.
Wirkstoff | Original-/Referenzarzneimittel | im Wesentlichen gleiche biotechnologisch hergestellte biologische Arzneimittel, Zulassung nach Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2001/83/EG (Biosimilars) |
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Ranibizumab | Lucentis | Byooviz, Ranivisio, Ximluci |
Die Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie ist abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/290/