Rundschreiben

Praxisführung

Forxiga® (Dapagliflozin) in Teilindikation als Praxisbesonderheit anerkannt​

Verordnungen von Forxiga® (Wirkstoff: Dapagliflozin) sind ab dem 13. Januar 2023 von der Prüfungsstelle ausschließlich im Anwendungsgebiet chronische Niereninsuffizienz ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit anzuerkennen, und nur solange AstraZeneca Forxiga® in Deutschland vertreibt.

 

Das Anwendungsgebiet mit Zusatznutzen lautet:

  • Forxiga® ist bei erwachsenen Patienten indiziert zur Behandlung der chronischen Niereninsuffizienz.

Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Forxiga® insbesondere Diabetes und Herzinsuffizienz sind hiervon nicht umfasst.

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Forxiga® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“). Die Ärzte sind hiermit nicht von den einzuhaltenden Vorgaben aus §12 SGB V und §9 der Arzneimittelrichtlinie entbunden (Wirtschaftlichkeitsgebot).

Weitere Informationen zu dieser Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter folgendem Link: hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/amnog_praxisbesonderheiten/13016pb20230113.pdf