Rundschreiben

Praxisführung

In eigener Sache: KVN stellt monatliches Rundschreiben ab August auf elektronischen Versand um

Es ist aus den niedersächsischen Vertragsarztpraxen nicht wegzudenken: Das monatliche Rundschreiben zu aktuellen Regelungen in der Praxisführung. Doch die Tage des Postversands sind gezählt: Ab August 2023 wird die KVN das Rundschreiben nur noch per E-Mail an die von Ihnen kürzlich gemeldeten E-Mail-Adressen (KVN-ID) versenden.

 

Angesichts der aktuellen Forderung nach Ressourcenschonung, aber auch nach einer möglichst verzögerungsfreien Übermittlung von Informationen erscheint die zeitraubende Vervielfältigung der Rundschreiben mit mehreren hunderttausend Blatt Papier und deren Postversand nicht mehr zeitgemäß. Mit anderen Worten: Die KVN kann mit den Informationen aktueller sein, da die Produktion für den Postversand wegfällt. Außerdem können die Praxen das KVN-Rundschreiben über den internen E-Mail-Verteiler an Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter einfach weiterleiten. Über die Suchfunktion können relevante Texte schneller gefunden werden. Auch die interne Archivierung - falls gewünscht - wird erleichtert. Viele Vorteile, die die digitale Welt bietet.

 

In den vergangenen Monaten hat die KVN einen E-Mail-Verteiler ihrer Mitglieder aufgebaut, der fast alle Adressaten des Rundschreibens erfasst. Sie werden ab Mitte 2023 monatlich eine E-Mail mit einer Inhaltsübersicht des Rundschreibens und einem Downloadlink erhalten. Wer bislang keine gültige E-Mail-Adresse bei der KVN hinterlegt hat, kann dann auf der Website der KVN unter https://www.kvn.de/Mitglieder/Rundschreiben.html das jeweils aktuelle Rundschreiben aufrufen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Dort befindet sich auch das Download-Archiv.