Rundschreiben

Praxisführung

Nachweis Wartung Audiometer

Seit dem Abrechnungsquartal 4/2022 muss der Quartalsabrechnung für die Abrechnung von audiometrischen Untersuchungen jeweils eine formlose Erklärung über die durchgeführte Wartung beigefügt werden. Anderenfalls müssen die entsprechenden Leistungen in der Quartalsabrechnung sachlich-rechnerisch berichtigt werden.

 

Um Ihnen diese Bestätigung bürokratiearm zu ermöglichen, haben wir für die Fachgruppen HNO, Phoniatrie u. Pädaudiologie sowie hausärztliche Kinder- und Jugendmedizin in den Prozess der Einreichung der Online-Abrechnung ab dem Abrechnungsquartal 1/2023 eine Abfrage eingefügt mit der Sie bestätigen, dass die Wartung durchgeführt wurde bzw. ein aktuelles Wartungsprotokoll vorliegt. Die Einreichung des Wartungsprotokolls ist nicht erforderlich.

 

Hausärztlich tätige Ärzte (GOP aus Kapitel 3 EBM), die audiometrische Untersuchungen durchführen, reichen die formlose Erklärung in Papierform mit Ihrer Quartalsabrechnung ein. 

 

Hintergrund: Bei Verwendung eines von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers ist mindestens einmal jährlich eine messtechnische Kontrolle gem. §14 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV durchzuführen.

 

Ansprechpartner ist Ihr Abrechnungsteam und/oder das Team Mitgliederservice des Abrechnungscenters, Telefon: 0511 380-4800, E-Mail: abrechnungscenter@kvn.de