Rundschreiben

Praxisführung

Vordrucke OEGD und 10C für Coronatests entfallen ab 1. März 2023

Ab dem 1. März 2023 entfällt der Anspruch auf präventive Coronatests. Betroffen von dieser Regelung sind nicht nur Bürgertests, sondern auch Testungen von Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation. Auch der Anspruch auf Test- und Genesenenzertifikate entfällt.

 

Mit dem Wegfall der Tests nach der Coronavirus-Testverordnung entfallen die Formulare OEGD und 10C zur Veranlassung von Coronatests im Labor. Noch vorrätige Exemplare dürfen nicht mehr verwendet werden. Für die Beauftragung eines PCR-Labortests auf Sars-CoV-2 bei symptomatischen Patienten ist ab dem 1. März 2023 das Formular 10 zu nutzen.