Rundschreiben

Praxisführung

Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - Verlängerung der Befristung

Zum 13. April 2023 wurde bei dem folgenden Medizinprodukt die Befristung der Verordnungsfähigkeit nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verlängert:

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungsfähigkeit
Macrogol AbZ

Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medika-tion bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.

Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.
01. März 2024
Nebusal® 7 % Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ≥ 6 Jahre. 01. März 2024

Die vollständige Anlage V finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-788/AM-RL-V_2023-04-13.pdf