Rundschreiben

Praxisführung

Grippeschutzimpfung ab 60 Jahren ab 1. April 2023 ausschließlich mit Hochdosis-Impfstoff

Gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 60 Jahren können nur noch mit einem Hochdosis-Influenzaimpfstoff geimpft werden. Nur im Falle eines Lieferengpasses des empfohlenen Hochdosis-Grippeimpfstoffes darf auch der herkömmliche inaktivierte, quadrivalente Influenzaimpfstoff verabreicht werden.

 

Bislang konnten aufgrund der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 60 Jahren - entgegen den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) - auch mit einem herkömmlichen Impfstoff geimpft werden. Diese Regelung trat am 31. März 2023 außer Kraft. Versicherte dieser Altersgruppe, können somit nicht mehr zwischen dem hochdosierten und dem herkömmlichen Influenzaimpfstoff wählen.