Rundschreiben

Praxisführung

Ins DiGA-Verzeichnis des BfArM dauerhaft aufgenommene Digitale Gesundheitsanwendungen​

Seit Oktober 2020 sind verordnungsfähige digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) im DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgeführt.

 

Folgende Digitale Gesundheitsanwendungen wurden zuletzt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen:

Name der Anwendung Indikation
Invirto - Die Therapie gegen Angst
  • 00 Agoraphobie: Ohne Angabe einer Panikstörung
  • 01 Agoraphobie: Mit Panikstörung
  • 1 Soziale Phobien
  • F41.0 Panikstörung [episodisch paroxysmale Angst]
Kaia Rückenschmerzen - Rückentraining für Zuhause
  • M54 Rückenschmerzen
Kranus Edera
  • N48.4 Impotenz organischen Ursprungs
Mindable: Panikstörung und Agoraphobie
  • 0 Agoraphobie
  • F41.0 Panikstörung [episodisch paroxysmale Angst]

Die Verordnung der DiGAs erfolgt auf Muster 16.
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 für die Erstverordnung einer DiGA seit dem 01. Januar 2023 nicht mehr berechnungsfähig ist.

 

Zudem wurde folgende DiGA aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen und ist damit nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig:

Name der Anwendung Indikation
Cankado PRO-React Onco
  • C50 Bösartige Neubildungen der Brustdrüse [Mamma]

Hintergrund sind die vorgelegten Studien, die keinen ausreichenden positiven Versorgungseffekt nachweisen konnten.

 

Allgemeine Informationen zum Thema „digitale Gesundheitsanwendungen“ finden Sie im Internet unter https://www.kvn.de/Mitglieder/Verordnungen/DiGA.html

 

Zugriff auf das DiGA-Verzeichnis des BfArM mit weiterführenden Informationen zu den jeweiligen Gesundheitsanwendungen haben Sie unter: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis