Rundschreiben

Praxisführung

Wechsel des Kostenträgers bei der Verordnung von Paxlovid®

Durch das Auslaufen der Corona Sonderregeln ändert sich der Abrechnungsweg von Paxlovid®. Bei patientenindividueller Verordnung von Paxlovid® ist ab dem 8. April 2023 als Kostenträger nicht mehr das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sondern die jeweilige Krankenkasse der versicherten Person anzugeben.

 

Hinweis: Direktabgabe kann nicht mehr abgerechnet werden
Es entfällt durch die Umstellung auf die patientenindividuelle Abrechnung ab dem 8.April 2023 auch die Regelung, dass Hausärzte für den Aufwand im Zusammenhang mit Bevorratung und Abgabe des Medikaments eine Vergütung von 15 Euro je abgegebener Packung erhalten. Zwar besteht prinzipiell die Möglichkeit der Bevorratung von bis zu 5 Packungen noch bis zum 31. Dezember 2023 fort, allerdings ohne die Möglichkeit, die Abgabe abzurechnen.