Rundschreiben

Ultraschall-Vereinbarung - Elastographie zum 1. Oktober 2024
Die Ultraschall-Vereinbarung (nach §135 Absatz 2 SGB V) ist ein wesentlicher Bestandteil der vertragsärztlichen Qualitätssicherung. Sie regelt die fachlichen Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzte sowie Anforderungen zur technischen Qualitätssicherung der Ultraschallgeräte.
KBV und GKV-Spitzenverband haben die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Ultra-schalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) zum 1. Oktober 2024 angepasst. Neu ist insbesondere die Aufnahme der Gebührenordnungsposition (GOP) 33105 zur Elastographie.
In Anlage III (Anforderungen an die apparative Ausstattung nach § 9) der Ultraschall-Vereinbarung wurde für die Anwendungsklasse AK 7.1 die neue GOP 33105 zur Beurteilung des Fibrosegrades der Leber zur Indikationsstellung einer Behandlung mit einem Gentherapeutikum (Hemgenix®) aufgenommen.
Ärztinnen und Ärzte, die über eine Genehmigung für die abdominelle Sonographie nach der GOP 33042 gemäß Ultraschall-Vereinbarung verfügen, können die Elastographie nach der neuen GOP 33105 (440 Punkte bzw. 52,51 Euro) ohne zusätzliche Antragstellung erbringen und abrechnen.
Die Ansprechpartner in den Bezirksstellen finden Sie hier