Verträge

DMP Brustkrebs
Zur Verbesserung der Versorgungssituation von Brustkrebs-Patientinnen hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm geschlossen. Teilnahmeberechtigt sind:
- Die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und MVZ mit entsprechend qualifizierten Fachärzten.
- Zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Vertragsärzte/psychologische Psychotherapeuten und durch die Krankenkassen zugelassene Leistungserbringer.
- (In Ausnahmefällen) der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt nach § 73 SGB V oder ein fachärztlicher Internist sowie mit entsprechender Qualifikation bei den MVZ angestellte Ärzte.
- Zugelassene Krankenhäuser nach § 108 SGB V, soweit sie die Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen.
Vergütung und Dokumentation
Für die von den DMP-Ärzten nach § 3 Absatz 2 und 3 vollständig erbrachten Dokumentationen gemäß Anlage 4 der DMP-Richtlinie und deren fristgemäße Übermittlung der vollständigen Unterlagen zur Einschreibung von Versicherten werden folgende Vergütungen vereinbart:
- 25 Euro für die Einschreibung der Versicherten einschließlich Beratung, Erstellung der vollständigen und plausiblen Erstdokumentation sowie fristgerechter Versand der entsprechenden Unterlagen.
- 15 Euro für die Erstellung der vollständigen und plausiblen Folgedokumentation einschließlich Beratung und fristgerechter Versand.