HIV/ -Aids

Genehmigungspflichtige Leistungen

HIV/-Aids ist die Versorgung HIV-infizierter Patienten mit HIV-Medikamenten, um den Ausbruch von Aids zu verhindern.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

oder

  • Fachärzte für Praktische Ärzte
  • Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Eine mindestens halbjährige ganztägige oder entsprechende teilzeitliche Tätigkeit in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur kontinuierlichen medizinischen Betreuung von HIV-/ Aids-Patienten nachweist.

und

  • Die selbständige Betreuung von 25 HIV-/ Aids-Patienten unter Anleitung, die auch die Verordnung antiretroviraler Medikamente umfasst belegt.

und

  • 40 Fortbildungspunkte über theoretische Kenntnisse im Bereich „HIV-/ Aids“ innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung nachweist. Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden.

oder

Bei der einvernehmlichen Feststellung eines regionalen Versorgungsdefizits durch die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen

 

  • eine mindestens 2-jährige Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

und

  • eine mindestens 4-wöchige ganztätige oder entsprechend teilzeitliche Tätigkeit in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten nachweist.

und

  • Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinigung mit Vorstellung von mindestens 5 im Rahmen der Tätigkeit nach Absatz betreuten Patienten.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche organisatorischen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die Praxis muss mindestens über einen separaten Liege- und Infusionsplatz verfügen.

Welche Auflagen sind zum  Genehmigungserhalt  zu erfüllen?
  • Nachweis über die selbständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 25 HIV- /Aids Patienten je Quartal, beginnend mit der Genehmigungserteilung. Im begründeten Einzelfall kann unter Berücksichtigung bestehender regionaler Versorgungsdefizite die Mindestfallzahl von 25 Patienten je Quartal unterschritten werden. Die Prüfung erfolgt von Amts wegen; wir kommen auf Sie zu.
    Hiervon ausgenommen sind Kinder- und Jugendärzte.

  • Nachweis von jährlich 30 Fortbildungspunkten zum Themenkomplex HIV-Infektion und Aids-Erkrankung, insbesondere über den neuesten Stand der Forschung u. a. zur antiretroviralen Therapie und über aktuelle evidenzbasierte Leitlinien. Grundsätzlich muss die Hälfte der jährlich zu erwerbenden Fortbildungspunkte durch interaktive Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. Hierauf sind Fortbildungspunkte von bis zu 6 Qualitätszirkeln anrechenbar. Die Prüfung erfolgt von Amts wegen; wir kommen auf Sie zu.

  • Die Kassenärztliche Vereinigung fordert jährlich von mindestens 10 % der Genehmigungsinhaber die Dokumentation von je 10 unterschiedlichen Patienten aus einem Kalenderjahr nach dem Zufallsprinzip an.

Kontakt

Frau Sonja Roßmann

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3327

E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de