MR-Angiographie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Bei der MR-Angiographie handelt es sich um eine MRT-Untersuchung mit der sich Blutgefäße, also Arterien und Venen, dreidimensional darstellen lassen, sodass Stenosen, Verschlüsse, Thrombosen und andere Gefäßfehlbildungen gut zu diagnostizieren sind. Die Methode ist nicht-invasiv und ist so eine gute Alternative zur invasiven Katheter-Angiographie. Ggf. wird ein Kontrastmittel benötigt. Die MR-Angiographie eignet sich insbesondere zur Darstellung der intrakranielle Arterien und Sinusvenen, der Halsarterien, der thorakalen und abdominalen Aorta, der Nierenarterien sowie der Becken-Bein-Arterien.

 

Die Magnetresonanz-Angiographie ist ein bildgebendes Verfahren zur diagnostischen Darstellung von Blutgefäßen mit den Methoden der Magnetresonanztomographie

 

Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des Kapitels 34.4.7 des EBM

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Radiologie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt folgende Nachweise erbringt:

 

  • Nachweis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von 150 MR-Angiographien (davon mindestens 75 der Hirn- und Halsgefäße) unter Anleitung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung

 

  • Nachweis, dass die nachzuweisenden MR-Angiographien mit der Time-of-Flight (TOF) -, und/oder der Phasenkontrast- (PC-) und zu mindestens 20% mit der kontrastmittel­verstärkten (CE-) Technik erstellt worden sind

 

  • Nachweis über eine mindestens 24monatige ganztägige Weiterbildung in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung (dabei kann eine maximal 12monatige ganztägige Tätigkeit in der computer­tomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden)

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Der Nachweis der apparativen Ausstattung erfolgt über das Formular „technischer Datenbogen“. Dieser muss vom Hersteller des verwendeten MR-Gerätes vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Die KVN fordert jährlich von mindestens 4% aller Genehmigungsinhaber per Zufallsprinzip die Bild- und Schriftdokumentationen zu jeweils 12 abgerechneten Kernspinuntersuchungen an (Stichprobenprüfung).


Kontakt

Frau Claudia Christossek

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3638

E-Mail: claudia.christossek@kvn.de