Mammographie (kurativ)

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Untersuchung der Brust beruht auf Röntgenstrahlung. In der kurativen Mammographie werden im Gegensatz zum Mammographie-Screening Frauen aller Altersgruppen oder auch Männer z. B. bei Schmerzen, einem auffälligen Tastbefund und im Rahmen der Nachsorge nach vorangegangenem Tumor untersucht.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Radiologie
  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Zusatzbezeichnung Röntgendiagnostik der Mamma
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt folgende Nachweise erbringt:

 

  • Vorliegen der Fachkunde im Strahlenschutz

  • Palpation und Inspektion der Mamma unter Anleitung bei mindestens 500 Patientinnen

  • Selbstständige Befundung der Mammographien unter Anleitung in mindestens 500 Fällen

  • Persönliche Einstellung des Strahlengangs bei mindestens 100 Patientinnen

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Beurteilung von Mammographieaufnahmen einer Fallsammlung nach Abschnitt C

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Es ist ein geeignetes Mammographiegerät vorzuhalten. Der Nachweis erfolgt über den vom Hersteller ausgefüllten technischen Datenbogen.

 

Außerdem ist eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt erforderlich.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Dokumentationsprüfung: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Genehmigung werden alle abrechnenden Ärzte hinsichtlich ihrer Dokumentation zu zehn Fällen geprüft; danach alle 24 Monate nach Abschnitt E

  • Fallsammlungsprüfung: Alle zwei Jahre wird eine Fallsammlung (50 Fälle) nach Abschnitt D zur Aufrechterhaltung der Genehmigung beurteilt

Kontakt

Astrid Peters

Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung

Amalienstraße 3

26135 Oldenburg

Telefon: 0441 21006-147

E-Mail: Astrid.Peters@kvn.de