Positronenemissionstomographie ohne/mit Computertomographie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die PET/CT ist eine Kombination aus zwei unterschiedlichen bildgebenden Untersuchungsverfahren, nämlich der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und der Computertomographie (CT).

 

Mittels Computertomographie können hochauflösende Schnittbilder des Körpers erzeugt werden. Hier beurteilt der Radiologe die Anatomie des Körpers und kann Organveränderungen (z.B. Metastasen) aufgrund ihrer Beschaffenheit identifizieren und zuordnen. Gleichzeit kann mittels dem nuklearmedizinischen Verfahren der PET eine Aussage über bestimmte Stoffwechselprozesse des Gewebes getroffen werden.

 

Vor der PET-Untersuchung wird dem Patienten eine schwach radioaktive Substanz in die Armvene gespritzt, die sich im Körper verteilt. Bei dem natürlichen Zerfall der gespritzten Substanzen entsteht eine schwache Strahlung, die es dem Arzt erlaubt, die Verteilung der Substanz im Körper sichtbar zu machen. Mittels der gleichzeitig durchgeführten Computer-Tomographie (CT) können diese Stoffwechselvorgänge anatomisch im Körper exakt zugeordnet werden.

 

Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des Kapitels 34.7 EBM.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Nuklearmedizin
  • Fachärzte für Radiologie, sofern diese nach der für sie geltenden Weiterbildungsordnung berechtigt sind, die PET zu erbringen
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Nachweis über 1.000.PET-Untersuchungen zu onkologischen Fragestellungen unter Anleitung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung
    • Der anleitende Arzt muss seit mindestens einem Jahr für die Weiterbildung zum Facharzt „Nuklearmedizin“ befugt sein.
    • Die PET-Untersuchungen können auch ohne Anleitung anerkannt werden, sofern sie im Rahmen einer nuklearmedizinischen Facharzttätigkeit in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte für Nuklearmedizin erbracht wurden

 

  • Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen in der Einordnung der PET-Befunde in den diagnostischen Kontext anderer bildgebender Verfahren (mindestens 200 CT oder MRT)

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche organisatorischen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Genehmigung zur Erbringung von Leistungen der Computertomographie nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und –therapie gemäß § 135 Abs 2 SGB V (dabei muss der Genehmigungsinhaber nicht zwingend der Antragsteller sein)

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Der Nachweis der apparativen Ausstattung erfolgt über das Formular „technischer Datenbogen“. Dieser muss vom Hersteller des verwendeten PET-Systems bzw. PET/CT-Systems vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Überprüfung der ärztlichen Dokumentation

  • Spätestens drei Jahre nach Genehmigungserteilung erfolgt die Überprüfung der Bild- und Schriftdokumentation zu jeweils 12 abgerechneten PET, PET/CT-Untersuchungen

  • Danach erfolgt die Überprüfung der ärztlichen Dokumentation in regelmäßigen Abständen innerhalb von maximal 2 Jahren, je nach Prüfergebnis

Kontakt

Frau Claudia Christossek

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3638

E-Mail: claudia.christossek@kvn.de