Arzneimittel

Arzneimittel

Wichtige Informationen zur Verordnung und Antworten auf häufige Fragen rund um nicht verfügbare Arzneimittel finden Sie hier.

 

Nichtverfügbarkeit

Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn ein Arzneimittel innerhalb einer angemessenen Zeit durch entsprechende Verfügbarkeitsanfragen beim vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen nicht beschafft werden kann (§ 129 Abs. 2a SGB V). Die Feststellung und Dokumentation einer Nichtverfügbarkeit obliegt der Apotheke.

 

Lieferengpass

Die Meldung erfolgt durch den pharmazeutischen Unternehmer auf Grundlage auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel.

 

Folgende Seiten der zuständigen Bundesoberbehörden werden fortlaufend aktualisiert:

 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel (ohne Impfstoffe) in Deutschland an.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht hinsichtlich von Maßnahmen  zur Abmilderung von Lieferengpässen im Austausch mit Zulassungsinhabern und medizinischen Fachgesellschaften. 

 

Das Paul-​Ehrlich-Institut (PEI) informiert  Fachwelt und die breite Öffentlichkeit darüber, welche Impfstoffe beim Hersteller nicht verfügbar sind und wie lange diese Impfstoffe potenziell nicht ausgeliefert werden können.

 

Hier finden Sie eine Liste mit Wirkstoffen, für die eine  Importgestattung , eine Therapieempfehlung oder Zusatzinformationen veröffentlicht wurden.