Rundschreiben

Heilmittel-Richtlinie - Ergänzung der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf
In der überarbeiteten Fassung der ICD-10-GM Version 2025 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Code „G71.0 Muskeldystrophie“ weiter in folgende Sub-Codes unterteilt:
- „G71.00 Muskeldystrophie, maligne [Typ Duchenne]“ und
- „G71.08 Sonstige Muskeldystrophien“
Durch die Einführung der neuen Sub-Codes, kann die maligne Muskeldystrophie [Typ Duchenne] von sonstigen Muskeldystrophien abgegrenzt und spezifisch kodiert werden.
Zur Berücksichtigung der neuen „Sub-Codes“ wird in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie: Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf, Abschnitt „Erkrankungen des Nervensystems“, der ICD-10-Code „G71.0“ um einen Bindestrich ergänzt „G71.0-“. Durch die Änderung wird sichergestellt, dass weiterhin für diese Erkrankungen Verordnungen für bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden können.
Die Änderung der Heilmittel-Richtlinie wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Stammdaten der Verordnungssoftware werden angepasst, um die Abbildung im PVS zum 1. Januar 2025 zu gewährleisten. Die ergänzte Diagnoseliste der KBV wird, nach Inkrafttreten der Änderung, im Internet unter www.kvn.de > Mitglieder > Verordnungen > Heilmittel > Langfristdiagnosen/ Besondere Verordnungsbedarfe bereitgestellt.