Rundschreiben

Praxisführung

Regelungen zum Hausarzt- und Terminservicevermittlungsfall​

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat der Gesetzgeber weitreichende vergütungs- und abrechnungsrelevante Änderungen zum 1. Januar 2023 beschlossen, die der Erweiterte Bewertungsausschuss am 14. Dezember 2022 weiter konkretisiert hat.

 

Die Zuschläge für Praxen zur Terminvermittlung wurden zum 1. Januar 2023 erhöht. Außerdem erhalten Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte eine höhere Pauschale, wenn sie für ihre Patienten zeitnah einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermitteln.

 

Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2019 verschiedene Maßnahmen ergriffen, damit gesetzlich Versicherte schneller einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten bekommen. Dazu zählen neben der Terminvermittlung durch die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen oder den Hausarzt die offene Sprechstunde und die Neupatientenregelung. Letztere wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft.

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat die wichtigsten Informationen im Internetauftritt  zusammengefasst. Die Informationen  finden Sie hier: https://www.kvn.de/Mitglieder/Abrechnung_+Honorar+und+Vertrag/Terminvermittlung.html