Rundschreiben

Praxisführung

Außerklinische Intensivpflege

Im Zusammenhang der Neuerungen zur Außerklinischen Intensivpflege mit Einführung der Intensivpflege-Richtlinie ab 1. Januar 2023 des Gemeinsamen Bundesausschusses, möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass zwar für eine nahtlose Patientenversorgung die außerklinische Intensivpflege bis zum 30. Oktober 2023 weiterhin auf Formular 12 für die häusliche Krankenpflege verordnet werden darf, jedoch zu berücksichtigen ist, das danach bei einer Verordnung eine Erhebung des Entwöhnungspotenzials vorliegen und ein Behandlungsplan erstellt werden muss. Dies ist unbedingt für eine weitere Behandlung zu beachten.

 

Ferner ist rechtzeitig eine entsprechende Genehmigung für die Verordnung aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich heraus zu beantragen, damit eine weitere Behandlung erfolgen kann.

 

Die Anträge für Potenzialerhebung und Verordnung können unter www.kvn.de/Mitglieder/Anträge/genehmigungspflichtige Leistungen/ Außerklinische Intensivpflege abgerufen werden.

 

Bei Unsicherheiten, ob die entsprechende Qualifikation für Verordnung, insbesondere wenn zuvor bereits betreffende Patientinnen und Patienten behandelt wurden, oder Potenzialerhebung gegeben sind, lassen sie sich unbedingt durch die KVN beraten.

 

Ansprechpartner/in
Frau Sonja Roßmann
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3327
Telefax: +49 511 380-4618
E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de
www.kvn.de