HIV-Präexpositionsprohylaxe

Genehmigungspflichtige Leistungen

HIV-Präexpositionsprophylaxe wird zur Prävention einer HIV-Infektion durchgeführt. Das bedeutet, dass die Ansteckung mit HIV durch die prophylaktische Einnahme eines HIV-Medikamentes unterbunden wird.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Fachärzte für Urologie
  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten

oder

  • Ärzte, die bereits die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung) haben. (Link zu den Ausführungen HIV-Aids)
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt:

 

  • eine mindestens 16-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten unter Leitung eines Arztes, der über eine Genehmigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung verfügt.

und

  • Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP; dies kann im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder der unter Absatz 1 genannten Hospitation erfolgen.

und

 

  • theoretische Kenntnisse im Bereich „HIV/Aids“ und sexuell übertragbare Infektionen durch die Erlangung von 8 Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung sind vorhanden. Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden.

oder

  • Die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung).

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Nachweis über die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 10 Personen mit PrEP, beginnend mit der Genehmigungserteilung
    Im begründeten Einzelfall kann unter der Berücksichtigung bestehender regionaler Versorgungsdefizite die Mindestzahl von 10 Personen bis auf mindestens 6 Personen jährlich reduziert werden.

  • Zur kontinuierlichen Fortentwicklung der Qualifikation müssen Genehmigungsinhaber jährlich 8 Fortbildungspunkte im Bereich HIV/Aids und PrEP nachweisen. Die Hälfte der jährlich zu erwerbenden Fortbildungspunkte ist durch präsenzpflichtige Fortbildungsmaßnahmen zu erwerben.

 

Die Prüfung erfolgt von Amts wegen, wir kommen auf Sie zu.

 

Ärzte, die die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung) haben, müssen keine weiteren Nachweise erbringen.


Kontakt

Frau Sonja Roßmann

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3327

E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de