HIV-Präexpositionsprohylaxe
HIV-Präexpositionsprophylaxe wird zur Prävention einer HIV-Infektion durchgeführt. Das bedeutet, dass die Ansteckung mit HIV durch die prophylaktische Einnahme eines HIV-Medikamentes unterbunden wird.
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärzte für Urologie
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
oder
- Ärzte, die bereits die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung) haben. (Link zu den Ausführungen HIV-Aids)
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- eine mindestens 8-stündige Hospitation in Präsenz einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten.
Die Hospitation bezieht sich insbesondere auf die praktischen Inhalte einer HIV-PrEP-Versorgung und umfasst dabei mindestens folgende Kenntnisse:
I. Prüfung der Indikation und Indikationsstellung zum HIV-PrEP einschließlich
Kontraindikationen,
II. Umfassende Beratung zum Ablauf der medikamentösen HIV-PrEP,
Prävention und Transmission der HIV und anderer sexuell übertragbarer
Infektionen, weitere präventive Maßnahmen und Adhärenz-Strategien,
Restrisiko, Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung,
III. Überprüfung des HIV- und Hepatitis-B-Status,
IV. Kontrolle und/oder Behandlung ggf. aufgetretener therapie bedingter
Neben- und Wechselwirkungen.
und
- Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP/Aids und/oder mit PrEP; dies kann im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder der unter Absatz 1 genannten Hospitation erfolgen.
und
- theoretische Kenntnisse im Bereich HIV/Aids, HIV-PrEP und sexuell übertragbare Infektionen durch die Erlangung von 8 Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung sind vorhanden. Die Fortbildungspunkte können durch Online-Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden.
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
- Nachweis über die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 6 Personen mit HIV-PrEP, beginnend mit der Genehmigungserteilung.
- Nachweis von jährlich 8 Fortbildungspunkten im Bereich HIV/Aids, HIV-PrEP und sexuell übertragbare Infektionen. Die Fortbildungspunkte können durch Online-Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Die Prüfung erfolgt von Amts wegen, wir kommen auf Sie zu.
Ärzte, die die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung haben, müssen keine weiteren Nachweise erbringen.
Kontakt
Frau Sonja Roßmann
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3327
E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de