HIV-Präexpositionsprohylaxe
HIV-Präexpositionsprophylaxe wird zur Prävention einer HIV-Infektion durchgeführt. Das bedeutet, dass die Ansteckung mit HIV durch die prophylaktische Einnahme eines HIV-Medikamentes unterbunden wird.
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärzte für Urologie
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
oder
- Ärzte, die bereits die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung) haben. (Link zu den Ausführungen HIV-Aids)
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt:
- eine mindestens 16-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten unter Leitung eines Arztes, der über eine Genehmigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung verfügt.
und
- Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP; dies kann im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder der unter Absatz 1 genannten Hospitation erfolgen.
und
- theoretische Kenntnisse im Bereich „HIV/Aids“ und sexuell übertragbare Infektionen durch die Erlangung von 8 Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung sind vorhanden. Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden.
oder
- Die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung).
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
- Nachweis über die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 10 Personen mit PrEP, beginnend mit der Genehmigungserteilung
Im begründeten Einzelfall kann unter der Berücksichtigung bestehender regionaler Versorgungsdefizite die Mindestzahl von 10 Personen bis auf mindestens 6 Personen jährlich reduziert werden. - Zur kontinuierlichen Fortentwicklung der Qualifikation müssen Genehmigungsinhaber jährlich 8 Fortbildungspunkte im Bereich HIV/Aids und PrEP nachweisen. Die Hälfte der jährlich zu erwerbenden Fortbildungspunkte ist durch präsenzpflichtige Fortbildungsmaßnahmen zu erwerben.
Die Prüfung erfolgt von Amts wegen, wir kommen auf Sie zu.
Ärzte, die die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung) haben, müssen keine weiteren Nachweise erbringen.
Kontakt
Frau Sonja Roßmann
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3327
E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de