Hilfsmittel
Hinweise zur Verordnungsweise
Die Verordnung von Hilfsmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen hat keine Auswirkung auf die Durchschnittswerte der einzelnen Praxis.
Hilfsmittelverordnungen unterliegen dennoch dem Wirtschaftlichkeitsgebot: Das verordnete Hilfsmittel muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Es darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Um diesen Verordnungsmaßstäben Rechnung zu tragen, hat der Vertragsarzt bei der Verordnung von Hilfsmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, die Hilfsmittel-Richtlinien zu beachten.
Verordnet werden können Hilfsmittel, die von der Leistungspflicht der Krankenkassen umfasst sind. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt hierzu gemäß 139 SGB V ein Hilfsmittelverzeichnis. Dieses soll dem Arzt als Orientierungshilfe dienen und ist kein abschließendes Verzeichnis. Eine aktuelle Fassung finden Sie unten unter "Links".
Verordnung
Die Verordnung von Hilfsmitteln erfolgt auf dem Vordruckmuster 16. Das Feld 7 ist durch Eintragen der Ziffer 7 zu kennzeichnen. Arzneimittel und Hilfsmittel dürfen nicht zusammen auf einem Rezept verordnet werden.
Eine Hilfsmittelverordnung muss folgende Angaben enthalten:
- Diagnose und Datum
- Anzahl
- Hinweise (wie z. B. über Zweckbestimmung, Art der Herstellung, Material, Abmessung), die eine funktionsgerechte Anfertigung, Zurichtung oder Abänderung durch den Lieferanten gewährleisten
- Bezeichnung des Hilfsmittels nach Maßgabe des Hilfsmittelverzeichnisses (soweit dort aufgeführt), entweder als Produktart oder die 7-stellige Positionsnummer (keine Pharmazentralnummer). Soll ein spezielles Hilfsmittel verordnet werden, so ist eine spezifische Einzelverordnung mit der genauen Produktnennung oder der 10-stelligen Positionsnummer möglich. Diese Verordnung muss auf dem Rezept begründet werden.
Verordnungsbeispiel
100 St. anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung, Größe 3
schwere Harninkontinenz
15.25.01.2 100 Stück
oder
Bei einer Verordnung von:
100 St. Tena Comfort Maxi, schwere Harninkontinenz
muss zusätzlich eine Begründung angegeben werden.