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Zweitmeinungsverfahren - Eingriffe zur Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zuletzt die Aufnahme um das Eingriffsthema „Eingriffe zur Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen“ in der Zweitmeinungs-Richtlinie (Zm-RL). beschlossen. Dieser Beschluss wird am 1. Oktober 2025 in Kraft treten.

 

Der Eingriff zur Karotis-Revaskularisation umfasst planbare, offen-chirurgische sowie endovaskuläre Behandlungsverfahren bei Karotis-Stenosen.

           

An diesem Zweitmeinungsverfahren können auf Antrag und nach Genehmigung folgende

Fachärztinnen und Fachärzte teilnehmen:

 

  • Neurologie,
  • Innere Medizin und Angiologie,
  • Innere Medizin und Kardiologie,
  • Gefäßchirurgie,
  • Radiologie mit Expertise in endovaskulären Verfahren (interventionelle Radiologie), die mit der Durchführung von mindestens 100 endovaskulären Interventionen, darunter mindestens 10 an supraaortalen extrakraniellen Gefäßen, und mindestens 30 einschlägigen theoretischen Fortbildungseinheiten im Umfang von je 45 Minuten nachzuweisen ist,
  • Radiologie mit Schwerpunkt Neuroradiologie oder
  • Neurochirurgie.

 

Zusätzlich zu diesen fachlichen Qualifikationen müssen die genannten Fachärztinnen und Fachärzte ergänzende Anforderungen erfüllen, deren Ausführlichkeit dem Antragsformular zu entnehmen ist. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvn.de (Mitglieder/Anträge/Genehmigungspflichtige Leistungen/ Zweitmeinungsverfahren).

 

Die Abrechnung der Zweitmeinung ist im Abschnitt 4.3.9. „Ärztliche Zweitmeinung“ im Allgemeinen Teil des EBM geregelt. Danach rechnet der Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, für den Patienten seine jeweilige arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Insofern ergänzende Untersuchungen für die Beurteilung notwendig sind, kann er diese ebenfalls durchführen, muss sie aber medizinisch begründen. Die Vergütung der Leistung erfolgt zunächst extrabudgetär.

 

Mit Aufnahme dieses Verfahrens wurde das Spektrum des Zweitmeinungsverfahrens auf

13 Eingriffe erweitert:

 

  • Tonsillektomie/Tonsillotomie -Mandeloperationen
  • Hysterektomien -Gebärmutterentfernungen
  • Schulterarthroskopien
  • Implantationen Knieendoprothesen
  • Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriffe an der Wirbelsäule
  • kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchung/Ablation am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats
  • Cholezsystektomie -Gallenblasenentfernung
  • Eingriffe zum Hüftgelenkersatz
  • Eingriffe an Aortenaneurysmen sowie
  • Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom.
  • Eingriffe zur Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen

 

Die grundsätzliche Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren können Sie unter www.g-ba.de nachlesen.

 

Bei Fragen rund um den Antrag oder zum Zweitmeinungsverfahren wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.

Frau Hilgenböker ist unter der E-Mail-Adresse: marlen.hilgenboeker@kvn.de zu erreichen.