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Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein, so wie die Videosprechstunde. Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patientinnen und Patienten dabei die weitere Behandlung am Bildschirm erläutern, den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten oder ein psychotherpeutisches Gespräch führen.
Hannover, 19. September 2022 - Der Bewertungsausschuss (BA) hat rückwirkend die Begrenzungsregelung für Behandlungsfälle im Rahmen einer Videosprechstunde angepasst. Ärzte und Psychotherapeuten können jetzt bis zu 50 Prozent aller Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass in dem Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet. Dabei ist es egal, ob die Patienten der Praxis bekannt oder unbekannt sind. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 1. April 2025.
Im Zuge der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen, gerade in Zeiten der Pandemie, kommunizieren Ärztinnen und Ärzte immer öfter mit Ihren Patientinnen und Patienten per Video. Sei es, um den Krankheitsverlauf abzuklären oder auch Änderungen in der Medikation zu beraten. Die Vorteile, die für die Einführung und Nutzung einer Videosprechstunde sprechen, sind vielfältig.