Ergebnisse Ihrer Suche "videosprechstunde"
Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein, so wie die Videosprechstunde. Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patientinnen und Patienten dabei die weitere Behandlung am Bildschirm erläutern, den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten oder ein psychotherpeutisches Gespräch führen.
Die Anzahl der Untersuchungen und Behandlungen in der Videosprechstunde ist nicht mehr begrenzt. Außerdem können Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mehr bekannte Patienten ausschließlich per Video versorgen.
Zur weiteren Flexibilisierung der Videosprechstunde hat der Bewertungsausschuss (BA) mehrere Maßnahmen beschlossen.
Hannover, 19. September 2022 - Der Bewertungsausschuss (BA) hat rückwirkend die Begrenzungsregelung für Behandlungsfälle im Rahmen einer Videosprechstunde angepasst. Ärzte und Psychotherapeuten können jetzt bis zu 50 Prozent aller Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass in dem Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet. Dabei ist es egal, ob die Patienten der Praxis bekannt oder unbekannt sind. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 1. April 2025.
Ärzte und Psychotherapeuten können seit Frühjahr dieses Jahres auch in der Videosprechstunde medizinise Rehabilitation verordnen sowie Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und Heilmittel ausstellen. Infolgedessen wird der EBM zum 1. Januar 2024 angepasst. Leistungen, die im Zusammenhang mit diesen Verordnungen abgerechnet werden können, sind dann auch in der Videosprechstunde berechnungsfähig. Außerdem wird die Portopauschale 40128 erweitert.
Ende Januar legte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ihren Trendreport zur Entwicklung der vertragsärztlichen Leistungen vom 1. Quartal 2021 bis zum 2. Quartal 2024 vor.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Krankentransport-Richtlinie (KT-Richtlinie) konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen eine Verordnung per Videosprechstunde und ausnahmsweise nach telefonischem Kontakt möglich ist. Der Beschluss ist am 17.Dezember 2024 in Kraft getreten.
Im Zuge der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen, gerade in Zeiten der Pandemie, kommunizieren Ärztinnen und Ärzte immer öfter mit Ihren Patientinnen und Patienten per Video. Sei es, um den Krankheitsverlauf abzuklären oder auch Änderungen in der Medikation zu beraten. Die Vorteile, die für die Einführung und Nutzung einer Videosprechstunde sprechen, sind vielfältig.