Erstbefüllung GOP 01648/ 89 Punkte/ 11,03 Euro
Sofern noch kein Dokument in der ePA vorhanden ist, kann die Praxis einen Arztbrief oder Befundbericht aus der aktuellen Behandlung in die ePA hochladen und die Ziffer für die Erstbefüllung ansetzen. Das Ausstellen eines elektronischen Rezepts und das anschließende automatische Hochladen der Verordnungsdaten in die elektronische Medikationsliste (eML) der ePA gilt daher nicht als ePA-Erstbefüllung.
Weitere Befüllung GOP 01647/15 Punkte/ 1,86 Euro
Für die weitere Befüllung einer ePA und für weitere ePA-Tätigkeiten wie das Herunterladen von Dokumenten: Die GOP wird als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale extrabudgetär vergütet und ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig für:
Weitere Befüllung ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt oder Kontakt per Video GOP 01431/3 Punkte/ 0,37 Euro
Nur neben den GOP 01430, 01435 oder 01820 berechnungsfähig (maximal 4-mal im Arztfall, aber nicht mehrmals am Behandlungstag)