Rundschreiben

Praxisführung

Sprechstundenbedarf - Import von Miochol E bis 31. Dezember 2023 zulässig

Aktuell besteht in Deutschland ein Lieferengpass bei dem Medikament Miochol®-E (Wirkstoff Acetylcholinchlorid), das unter anderem bei Glaukom- und Kataraktoperationen zur Anwendung kommt.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben sich bereit erklärt, im Rahmen von Sprechstundenbedarfsverordnungen ab sofort Importe aus dem Ausland befristet bis zum 31. Dezember 2023 zu erlauben. Ab dem 1. Januar 2024 soll das Mittel nach Aussagen des Herstellers dann wieder wie gewohnt in Deutschland verfügbar sein, so dass ein Import dann nicht mehr notwendig sein wird.

 

Der kurzzeitige Import im Rahmen des Sprechstundenbedarfs dient der Aufrechterhaltung der Versorgung und wird daher ausdrücklich von den Vertragspartnern der Sprechstundenbedarfsvereinbarung gestattet.