Rundschreiben

Praxisführung

Sprechstundenbedarf ab sofort keine Verordnung mehr von Gluko75 Saft von Medicalfox​

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen überprüfen gemeinsam mit der KVN in regelmäßigen Abständen die Verordnungsfähigkeit von einzelnen Präparaten zu Lasten des Sprechstundenbedarfs. Konkret fand gerade eine Überprüfung des Präparats Gluko75 Saft von der Firma Medicalfox statt, dass nur über eine Zulassung als Lebensmittel verfügt.

 

Aufgrund der seinerzeit schwierigen Versorgungslage nach Marktrücknahme des einzig zugelassenen Arzneimittels AccuChek oGT wurde bislang der Gluko 75 Saft zur Aufrechterhaltung der Versorgung akzeptiert. Da es mittlerweile wieder zwei Fertigpräparate mit einer Arzneimittelzulassung als oralen Glukose-Toleranz-Test (oGTT) gibt, wird man sich bei den zulässigen Mitteln wieder auf diese mit arzneimittelrechtlicher Zulassung beschränken.

 

Konkret bedeutet dies, dass ab sofort neben den Glukosepulvern - die am wirtschaftlichsten sind - nur noch die Mittel GLUKOSETEST oGTT von Infektopharm und der GLUCOSE-Toleranztest von Medphano zu Lasten des Sprechstundenbedarfs verordnet werden können.

 

Die Krankenkassen werden künftige Verordnungen von Gluko 75 Saft entsprechend regressieren.