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RSV-Prophylaxe Update zum 18. Januar 2024

Die Verordnung von Nirsevimab kann unter Beachtung der Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise ab dem 18. Januar 2024 auf einem Kassenrezept erfolgen.

 

Eine Verordnung von Nirsevimab ist zulassungsbedingt derzeit nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensmonat möglich. Das Alter des Kindes zu Beginn der Behandlung ist daher für die wirtschaftliche Verordnungsweise zu berücksichtigen.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Therapiehinweis zur RSV-Prophylaxe in Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) neu gefasst. Die Überschrift lautet ab dem 18. Januar 2024 „Respiratorisches-Synzytial-Virus-Antikörper (z. B. Palivizumab – Synagis®, Nirsevimab – Beyfortus®)“. Der G-BA konkretisiert, für welche Kinder mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe die Verordnung von RSV-Antikörpern von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Nähere Informationen finden Sie hier.