Betreten der Praxis

Vorgaben zum Betreten der Praxis (Praxispersonal, Patienten, Besucher)
Eine generelle Maskenpflicht in der Praxis ist im Rahmen des Hausrechts nicht möglich. Im Einzelfall, unter anderem bei einer großen Zahl von infektiösen Erkrankungen in der Bevölkerung zusammen mit einem vulnerablen Patientenklientel oder vulnerablen medizinischen Leistungserbringern, kann eine Maskenpflicht im Rahmen des Hausrechts in Betracht kommen.
Zu beachten ist jedoch stets, dass bei der Verweigerung von Patienten, eine Maske zu tragen, möglichst eine Behandlungsmöglichkeit ohne Maske geschaffen werden sollte (z. B. eine extra-Sprechstunde zu Beginn oder zum Ende der offiziellen Sprechstunde).
Nein. Es gibt keine Regelung, die vorsieht, dass nur noch geimpfte genesene oder getestete Personen eine Arztpraxis aufsuchen dürfen. Die Behandlung von einem sog. 3-G-Nachweis abhängig zu machen, ist nicht zulässig