Symptomatische Patienten

Testen von symptomatischen Patienten (inkl. Abrechnung)
Häufig gestellte Fragen zur Eingabe von Daten gem. §14 Mitteilungsverordnung finden Sie hier
Die korrekte Kodierung der verschiedenen Fallkonstellationen ist in dieser Praxisinformation der KBV dargestellt. Die KBV hat die ICD-Stammdateien entsprechend aktualisiert.
Derzeit bietet der EBM hierfür keine Abrechnungsmöglichkeit.
Zur Abbildung der Diagnostik des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Direktnachweis des SARS-CoV-2-Antigens durch Anwendung eines Immunoassays wurde ab dem 1. Oktober 2020 die Gebührenordnungsposition 32779 in Abschnitt 32.3.11 des EBM aufgenommen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine laborbasierte Untersuchung handelt. Die Abrechnung von PoC-Antigen-Schnelltests auf das beta-Coronavirus SARS-CoV-2 über den EBM ist nicht vorgesehen. Dies gilt auch für die Abrechnung von PoC-NAT-Tests, diese können ebenfalls nicht über den EBM abgerechnet werden.
Zur Veranlassung des laborbasierten SARS-CoV-2-Antigennachweises (GOP 32779) muss das Muster 10 verwendet werden.
Nein. Die entsprechenden Laboruntersuchungen von symptomatischen Personen (GOP 32816 PCR-Nachweis SARS-CoV2 und 32779 laborbasierter Antigennachweis bei kurativen Fällen) werden seit dem Quartal IV/2020 nicht mehr zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor berücksichtigt.
Die Abrechnung von PoC-NAT-Tests zu Lasten der GKV ist nicht möglich!