Hannover, den 25. April 2025 -
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen von 2020 überarbeitet. Grund dafür sind neue gesetzliche Vorgaben, die mit einer Übergangsfrist ab dem 1. Oktober 2025 verbindlich umzusetzen sind. Ziel ist es, die sensiblen Daten in den Praxen noch besser vor unbefugten Zugriffen zu schützen.